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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parkfly-Service.de
(Stand: Juli 2007)


Sehr verehrte Kunden,

damit wir Ihnen jederzeit kostengünstiges Tiefgaragen-Parken inklusive Shuttle-Service
zum Flughafen München und zurück anbieten können, sind bestimmte Abläufe bezüglich
der von Parkfly-Service.de erbrachten Leistungen erforderlich.

Durch die Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichern Sie sich ein konkurrenzlos günstiges Preis/Leistungs-Angebot. Wir bitten Sie deshalb die folgenden AGB zu beachten und
freuen uns darauf, Sie künftig zu unseren Parkfly-Service.de- Kunden zählen zu dürfen.

Ihr Parkfly-Service.de-Team

 

A) Allgemeines

Für alle mit der Franz Miltenberger Mietwagenunternehmung (Firmierung unter Parkfly-Service.de) geschlossenen Verträge gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Klauseln sind im Rahmen der mit Parkfly-Service.de geschlossenen Verträge nicht wirksam.

1. Reservierungsannahme nur nach Bestätigung der AGB
Ein Vertrag mit Parkfly-Service.de kommt nur durch und nach uneingeschränkter Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft zustande. Die AGB müssen durch entsprechende Bekundung auf der Webseite www.parkfly-service.de bestätigt und ohne Ausnahme und ohne Vorbehalt angenommen werden. Eine Reservierung ist ohne die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich.

Bei Reservierung mittels Telefax oder E-Mail ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend zu bestätigen.

 

2. Leistungsumfang

a) Stellplatz in einer Tiefgarage in Flughafen-Nähe
Parkfly-Service.de verpflichtet sich zur Bereitstellung eines oder mehrerer Tiefgaragen-
Parkplätze in Flughafen-Nähe als auch zu einem Shuttle-Service zum Abflugterminal und zur Abholung vom Ankunftsterminal nach Ankunft. Die vereinbarten Gebühren beinhalten alle unter diesem Punkt genannten Leistungen.

Parkfly-Service.de nimmt Reservierungen ausschließlich über die Webseite www.parkfly-service.de
mittels Reservierungsanfrage / Reservierungsformular sowie über Telefax +49-811-9989415
entgegen. Ihre Reservierungsanfrage muss uns mindestens 24 Std. vor Ankunft bei Parkfly-Service.de vorliegen.

 

b) Shuttle-Service
Der Fahrbetrieb findet an allen Wochentagen, sowie an Feiertagen und am Wochenende statt.
Anspruch auf Beförderung von der Parkgarage bis zum Flughafen München / Abflugterminal
besteht täglich ab 03.30 Uhr. Bei Eintreffen vor 03.30 Uhr erfolgt Beförderung gegen einen
Aufpreis von 5 Euro und nur nach vorheriger Bestätigung durch Parkfly-Service.de.
Die Rückführung zur Parkgarage ist zu allen Zeiten gewährleistet

Die Rückführung zum geparkten PKW erfolgt zeitnah nach Ankunft des Parkfly-Service.de.
Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rückführung in Einzelfällen
auch im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgen und hierdurch eine verzögerte Rück-
führzeit eintreten kann.

Im Rahmen des Transfers zum Abflugterminal und bei Abholung können bei einer hohen
Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden
Flugzeugen für den Parkfly-Service.de -Gast Wartezeiten auftreten, die von Parkfly-Service.de
nicht zu beeinflussen sind und in Ausnahmefällen bis zu einer halben Stunde betragen können.

Parkfly-Service.de behält sich in allen Fällen vor, Sammeltransporte, die mit Wartezeiten
für den einzelnen Gast verbunden sind, durchzuführen. In der Regel und nach Möglichkeit
erfolgt die Beförderung zum Abflugterminal im Abstand von maximal 30 Minuten.

 

B) Verträge mit der Parkfly-Service.de

Sämtliche mit Parkfly-Service.de geschlossenen Verträge sind rechtsbindend und rechtswirksam.

1. Freibleibendes Angebot
Das von der Parkfly-Service.de mittels der Webseite www.parkfly-service.de oder via Werbung mittels Flyer, Radiospots und anderen Werbeträgern unterbreitete Angebot ist freibleibend. Das Angebot wird erst durch die Bestätigung der Reservierungsanfrage durch Parkfly-Service.de bindend.

2. Vertragsgegenstand
Vertragsinhalt der mit Parkfly-Service.de geschlossenen Verträge ist der jeweils von
der Gesellschaft bestätigte Reservierungsauftrag. Dieser beinhaltet ausschließlich
den durch die Parkfly-Service.de zu erbringenden Parkplatzservice in einer der
Tiefgaragen der Gesellschaft sowie einen Shuttle-Service zum und vom Flughafen
München am vorher der Gesellschaft mitgeteilten Abflugs- bzw. Ankunftstermin zu
den ebenfalls vorher mitgeteilten Zeiten. Auf weitere Dienstleistungen der Parkfly-
Service.de besteht kein Anspruch.

3. Zustandekommen einer Reservierung
Eine Reservierung bei Parkfly-Service.de kommt erst durch eine entsprechende
Bestätigung durch Parkfly-Service.de zustande. Die Bestätigung erfolgt in aller Regel
schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Reservierungsanfrage.

Anspruch auf einen PKW-Stellplatz sowie den angeschlossenen Shuttle-Service
besteht ausschließlich nach Erhalt der Reservierungsbestätigung.

4. Stornierung des Reservierungsauftrages durch den Kunden
Ein durch eine schriftliche Reservierung zustande gekommener Vertrag zwischen Parkfly-Service.de und dem Kunden kann von diesem bis zu 48 Std. vor dem vereinbarten Reservierungsdatum ohne Stornierungskosten rückgängig gemacht werden.  

Reservierungsanfragen die 48 Stunden und geringer vor dem Anreisetag liegen und von Parkfly-Service.de bestätigt wurden, können nicht mehr kostenlos storniert werden, es sei denn es wurde eine Storno-Versicherung abgeschlossen.  Erfolgt die Stornierung mindestens 2 Stunden vor der vereinbarten Ankunftszeit bei Parkfly entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.
Eine spätere Benachrichtigung führt zur vollen Berechnung der Parkplatzgebühren.

Handelt es sich um eine von Parkfly-Service.de bestätigte Reservierung  die vom Parkfly-Serivce.de.  Kunden weder storniert noch eingehalten wird, werden die Gebühren, die durch die Reservierung zum Tragen kommen von Parkfly- Service.de vollständig in Rechnung gestellt.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die Gründe für die Stornierung (Stau, Krankheit, sonstiges) des reservierten Parkplatzes ausser Acht lassen und in jedem Fall die vollständige Parkplatzgebühr in Rechnung stellen müssen.

5. Stornierung des Reservierungsauftrages durch Parkfly-Service.de
Eine Stornierung des von Parkfly-Service.de bereits bestätigten Reservierungsauftrages
durch Parkfly-Service.de selbst ist in aller Regel nicht möglich. Ist Parkfly-
Service.de jedoch nicht in der Lage den Auftrag auszuführen, muss und wird die
Gesellschaft eine adäquate Ersatzlösung zu gleichen Kosten gewährleisten. Allerdings
kann die Gesellschaft Reservierungsanfragen jederzeit und ohne Begründung sofort bei
Anfrage ablehnen.

Darüber hinaus unterliegt Parkfly-Service.de als Mietwagen-Unternehmung keiner
Beförderungspflicht. Stark alkoholisierte oder randalierende Personen sowie Personen
mit auffälligem und ausfälligem Verhalten werden von der Gesellschaft aus Sicherheitsgründen
nicht befördert.


C) Haftung der Gesellschaft / Haftungsklauseln

1. Haftung für Fahrzeugschäden
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Parkfly-Service.de bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden der Parkfly-Service.de .

Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen
Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer in der Tiefgarage der
Gesellschaft eventuell ein Schaden auftritt. Parkfly-Service.de haftet zudem nicht
für Brandschäden, Beschädigungen durch Dritte oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.

In keinem Fall haftet Parkfly-Service.de für vom Fahrer bzw. Kunden in der Parkgarage
verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.  Für Schäden, die von einem Fahrer der Parkfy-Service.de verursacht wurden, haftet der Fahrer.

Hinweis:
Zwingende Einhaltung der Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung !
Auf dem gesamten ober- und unterirdischen Bereich der Parkfly-Service.de-Tiefgaragen
gilt die deutsche Straßenverkehrsordnung. Auf dem gesamten Gelände und in der
Tiefgarage darf sowohl vom Fahrer der Parkfly-Service.de als auch vom Fahrer
des abzustellenden Fahrzeuges nur im Schritttempo gefahren werden.

2. Haftung für Personenschäden
Für Personenschäden, die auf dem Firmengelände der Gesellschaft oder im Verlauf
des durchgeführten Shuttle-Service selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet
auftreten, übernimmt die Gesellschaft keine Haftung.

 

3. Haftung für Gepäckbeschädigung
Parkfly-Service.de übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder
im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service an Gepäckstücken des Kunden von diesem selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.

4. Haftung für verspätete Ankunft am Abflugterminal
Parkfly-Service.de haftet in keinem Fall für eine eventuell verspätete Ankunfts-
zeit am Abflugterminal, in dem Sinne, dass der Flug nicht mehr wahrgenommen
werden kann. Dies gilt sowohl beim Vorliegen höherer Gewalt als auch bei
verspäteter Ankunft des Parkfly-Service.de- Kunden bei Parkfly-Service.de.

Durchgeführte Fahrten von der Parkgarage zum Abflugterminal und zurück stellt
Parkfly-Service.de unabhängig vom Grund der Beförderung mit jeweils 12 Euro pro
einfacher Fahrt in Rechnung, sofern kein Parkleistung in Anspruch genommen wird.

 

D) Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise
Die von der Gesellschaft publizierten Preise sind freibleibend und werden erst nach
Annahme eines Reservierungsauftrages rechtsbindend.

Die von der Gesellschaft publizierten Preise beinhalten ab dem 01. Januar 2007 einen Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 19%

2. Zahlungsbedingungen
Die von Parkfly-Service.de erbrachte Leistung ist am Tag der Rückkehr vollständig
mit Barmitteln zu begleichen. Sollte die von der Gesellschaft erbrachte Leistung am Tag der Rückkehr nicht mit Barmitteln beglichen werden können, erfolgt Rechnungstellung mit einem 20% igen Preisaufschlag für zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

 

E) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parkfly-Service.de

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parkfly-Service.de gelten bis auf Widerruf ab
dem 01. Juli 2007.  Bei Änderung einzelner Richtlinien der AGB haben die nicht veränderten Teile der AGB weiterhin Bestand.

Hallbergmoos, Juli 2007

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